VerbandMerkur
VerbandMerkur - Startseite

Unsere solidarischen Gemeinschaftshilfen

Unsere inzwischen wichtigste Zielsetzung ist das soziale Engagement für unverschuldet in Not geratene Mitglieder geworden. Die demografische Veränderung unserer Gesellschaft und somit auch unserer Mitglieder macht Hilfen dieser Art zunehmend erforderlich. Ein großer Teil der Beiträge fließt in den Solidaritätsfond, aus dem die Mitglieder auf Antrag und mit entsprechenden Voraussetzungen finanziell unterstützt werden können.

Dank des Solidaritätsgedankens unserer Mitglieder ist es möglich, eine Vielzahl von Beihilfen für Notlagen möglich zu machen – gemäß unserem Motto:

„Einer für alle – alle für einen“.

Hier ein paar Beispiele, wo wir unterstützend tätig werden können:

Krankheit (z.B. bei Klinikaufenthalt oder Reha mit Zuschuss zum Eigenanteil)

Gesundheitswesen (z.B. Brillenkauf, Rezeptgebühren, Zahnersatz, Kuren)

Notlagen (z.B. Arbeitslosigkeit, außergewöhnliche Belastungen, Todesfall)

Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. berufsfördernde Kursgebühren)

Alle Beihilfen und Zuschüsse können in Fällen sozialer Härte nach den jeweils gültigen Richtlinien gewährt werden. Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Fordern Sie die ausführliche Aufstellung mit den gültigen Richtlinien an.